Zugangsvoraussetzung

Um eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse zu erhalten müssen entsprechend § 39a SGB V vor allem folgende Kriterien vorliegen:

  1. Vorliegen einer chronischen Erkrankung
  2. Terminalphase der chronischen Erkrankung
  3. Die Versorgung in einem Krankenhaus ist nicht nötig, die Versorgung zu Hause ist nicht sichergestellt.

Sie möchten ein Beratungsgespräch zum Aufnahmeverfahren oder möchten eine Anmeldung durchführen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:

Frau Annette Mack-Thierfeldt (Sozialdienst)
Mo. – Fr. 11:00 – 17:00 Uhr, Tel: 030 365 099 -02 / Fax: -29
sozialdienst@gemeinschaftshospiz.de