Gutachten
Vor der Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist von dem behandelnden Haus- oder Krankenhausarzt ein sogenanntes Hospizgutachten auszufüllen. Dieses bestätigt die Notwendigkeit der Hospizversorgung und wird der Krankenkasse zugestellt. Diese erteilt nach Prüfung des Gutachtens eine Kostenzusage und vergibt anhand des Gutachtens, so noch nicht geschehen, auch eine Pflegestufe.
Das Gutachten-Formular für den behandelnden Arzt finden Sie hier.
